Öffentliche Vergabe · DÖE
Der Bekanntmachungsservice bündelt veröffentlichte Informationen aus unterschiedlichen Vergabeplattformen. Er hilft beim Finden und Einordnen. Ihr Angebot reichen Sie über den in der Bekanntmachung genannten Weg ein, nicht in der Suchübersicht.
Betreiber / Herausgeber: Beschaffungsamt des Bundesoeffentlichevergabe.deDas sollten Sie zuerst wissen
Konto und Zugang: Die öffentliche Recherche ist frei zugänglich. Eine eventuell erforderliche Bieterregistrierung erfolgt auf der verlinkten Abgabeplattform. Veröffentlichungs- oder Redaktionskonten richten sich an andere Aufgaben als Ihre Angebotsabgabe.
Wo wird abgegeben? Auf der externen Vergabeplattform beziehungsweise über die ausdrücklich genannte Einreichungsadresse des konkreten Verfahrens. Der DÖE-Bekanntmachungsservice ist kein allgemeines Angebots-Uploadpostfach.
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Mit Ihrer Leistung suchen
Öffnen Sie die Suche und beginnen Sie mit konkreten Leistungsbegriffen, Ort oder passenden CPV-Begriffen. Variieren Sie Synonyme, wenn nur wenige Treffer erscheinen.
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Die Art der Bekanntmachung erkennen
Unterscheiden Sie eine aktuelle Ausschreibung von einer Planung, Änderung oder bereits vergebenen Leistung. Ein Suchtreffer ist noch keine offene Einladung zur Angebotsabgabe.
- 03
Die wichtigsten Angaben notieren
Prüfen Sie Auftraggeber, Referenz, Lose, Leistungsort, Sprache und Frist. Lesen Sie auch Zusatzinformationen; wichtige Teilnahmehinweise können dort stehen.
- 04
Zum Originalverfahren wechseln
Suchen Sie die Angaben zu Vergabeunterlagen und elektronischer Einreichung. Folgen Sie dem konkreten Link und vergleichen Sie Referenz und Auftraggeber auf der Zielplattform.
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Dort registrieren und Unterlagen prüfen
Richten Sie erforderlichenfalls das Konto auf dieser Abgabeplattform ein. Lesen Sie die aktuellen Dokumente und richten Sie die dortige Verfahrenskommunikation ein.
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Über den vorgegebenen Weg abgeben
Erstellen und übermitteln Sie das Angebot nach den Vergabeunterlagen auf der Zielplattform. Verwenden Sie kein beliebiges Kontaktformular als Ersatz.
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Eingang im Originalsystem sichern
Sichern Sie die Bestätigung der tatsächlichen Abgabeplattform. Bewahren Sie den Suchtreffer zusätzlich als Recherchehinweis auf; er ersetzt keine Eingangsbestätigung.
Häufige Fehler vermeiden
Das sind Stolperfallen – keine Handlungsempfehlungen:
- Eine Zuschlagsbekanntmachung mit einer noch offenen Ausschreibung verwechseln.
- Ein Redaktionskonto für Bekanntmachungen als Bieterkonto anlegen.
- Nach dem Finden des Auftrags den Wechsel zur Originalplattform vergessen.
Zum Original weitergehen
Redaktionell geprüft am 27.10.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Originalunterlagen Ihres Verfahrens.
- Datenservice Öffentlicher Einkauf — BekanntmachungsserviceBeschaffungsamt des Bundes
- Elektronische Vergabe: Datenservice, e-Vergabe und bund.deBundesministerium für Wirtschaft und Energie