Eignung prüfen: Darf und kann mein Unternehmen teilnehmen?
Zulassungen, Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Partner sauber prüfen — auch als junges oder kleines Unternehmen.
Danach können Sie …
- Eignungsanforderungen einzeln prüfen
- Eigene Nachweise ehrlich zuordnen
- Geeignete Partnerlösungen von bloßen Behauptungen unterscheiden
1. Lesen Sie die konkreten Kriterien
Eignung wird anhand der im Verfahren festgelegten Kriterien geprüft. Dazu können Berufsausübungsbefugnis, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Erfahrung gehören. Prüfen Sie außerdem die verlangten Angaben zu Ausschlussgründen, zum Beispiel zu einschlägigen Verfehlungen oder Verpflichtungen. Füllen Sie Erklärungen wahrheitsgemäß aus. Eine allgemeine Registrierung oder ein gutes Gefühl ersetzt keinen verlangten Nachweis. Welche Unterlage wann erforderlich ist, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
2. Junge Unternehmen müssen gezielt prüfen
Nicht jede Ausschreibung verlangt dieselben Umsätze, Referenzen oder Zertifikate. Im Anwendungsbereich der VgV sind besondere Umstände junger sowie kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Kriterienauswahl angemessen zu berücksichtigen. Daraus folgt keine automatische Zulassung. Lesen Sie die konkrete Formulierung und fragen Sie bei einer unklaren oder möglicherweise unverhältnismäßigen Anforderung rechtzeitig nach. Prüfen Sie, ob passende Erfahrungen anerkannt werden können, ohne frühere Arbeitgeberprojekte als eigene Unternehmensleistung auszugeben.
3. Partner können Kapazität ergänzen
Eine Bietergemeinschaft, ein Unterauftrag und eine Eignungsleihe sind verschiedene Modelle. Bei einer Eignungsleihe reicht der Name eines Partners nicht aus: Die benötigten Mittel müssen für den Auftrag tatsächlich verfügbar sein und die geforderten Erklärungen vorliegen. Für bestimmte berufliche Fähigkeiten muss das unterstützende Unternehmen die entsprechenden Leistungen selbst ausführen. Prüfen Sie Aufgaben, Befugnisse, Verantwortung und Haftung vor einer Zusage. Holen Sie bei komplexen Kooperationen passende Beratung hinzu.
4. Belegen Sie jede Aussage
Legen Sie eine Eignungsmatrix an: Kriterium, Mindestanforderung, vorhandener Beleg, Gültigkeit und offene Maßnahme. Prüfen Sie Namen, Zeitraum und Bezug zum Auftrag. Ein allgemeines Marketingdokument beweist eine konkrete Qualifikation nur, wenn sein Inhalt die verlangte Aussage tatsächlich trägt. Die Nachweisbibliothek in Vergabezone kann Dateien und Zuständigkeiten strukturieren. Ihr Unternehmen muss jedoch Aktualität, Inhalt und Verwendbarkeit jedes Nachweises selbst kontrollieren.
Sie müssen nicht alles allein können. Sie müssen aber jede zugesagte Fähigkeit tragfähig belegen können.
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Redaktionell geprüft am 27.10.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Originalunterlagen Ihres Verfahrens.
- GWB § 122 — EignungBundesamt für Justiz / Gesetze im Internet
- VgV § 42 — Auswahl geeigneter UnternehmenBundesamt für Justiz / Gesetze im Internet
- VgV § 48 — EignungsnachweiseBundesamt für Justiz / Gesetze im Internet
- VgV — insbesondere §§ 29 und 47: Unterlagen und EignungsleiheBundesamt für Justiz / Gesetze im Internet