Wofür wird diese Leistung gebraucht?
Öffentlicher Straßenverkehr verbindet planbare Fahrtangebote mit den tatsächlichen Wegen der Fahrgäste. Fahrplan, Umlauf, Fahrzeugkapazität, Haltestellen und betriebliche Übergaben müssen gemeinsam betrachtet werden. Der Code allein beschreibt weder eine bestimmte Verkehrsberechtigung noch ein fertiges Betreibermodell.
- Amtliche Bezeichnung
- Öffentlicher Verkehr (Straße)
- Englischer Suchbegriff
- Public road transport services
- Fachlicher Zusammenhang
- Öffentlicher Verkehr (Straße)
- Genauigkeit des Codes
- Spezifischer Eintrag ohne weitere Unterbegriffe im übernommenen CPV-Baum
Für diesen konkreten Eintrag beginnt die Vorbereitung beim tatsächlichen Verwendungszweck. Schreiben Sie auf, was der Auftraggeber damit erreichen will, welche Menge oder Leistungseinheit gebraucht wird und woran die vertragsgemäße Erfüllung erkennbar wäre. Der Code hilft bei der Suche; die fachliche Beschreibung entscheidet über den tatsächlichen Umfang.
Was gehört dazu – und wo liegen die Grenzen?
- 60000000-8 · Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
- 60100000-9 · Straßentransport/-beförderung
- 60112000-6 · Öffentlicher Verkehr (Straße)
Der übergeordnete Begriff „Straßentransport/-beförderung“ ist weiter gefasst. Prüfen Sie, ob Ihre Suche mit „Öffentlicher Verkehr (Straße)“ ausreichend genau ist oder zusätzliche Begriffe aus derselben Fachgruppe braucht. Ein breiterer Code kann passende Fundstellen ergänzen; er belegt nicht, dass alle dort enthaltenen Leistungen Teil desselben Auftrags sind.
Begriffe auf derselben Ebene vergleichen
- 60120000-5TaxiverkehrNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 60130000-8Personensonderbeförderung (Straße)Nachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 60140000-1BedarfspersonenbeförderungNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 60150000-4Personenbeförderung mit FuhrwerkenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 60160000-7Postbeförderung auf der StraßeNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 60170000-0Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit FahrerNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 60180000-3Vermietung von Fahrzeugen für den Gütertransport mit FahrerNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
Die gemeinsame Überordnung erklärt den fachlichen Zusammenhang. Ob mehrere dieser Positionen in einem Los zusammengehören, ergibt sich erst aus der konkreten Ausschreibung.
Welche Anforderungen müssen vor dem Angebot klar sein?
Welche Linien, Fahrplanlagen und Angebotszeiträume sind beschrieben?
Welche Fahrzeuge, Kapazitäten und Einstiegsmöglichkeiten werden benötigt?
Welche Zuständigkeiten gelten für Fahrgastinformation, Störung und Leistungsnachweis?
Für „Öffentlicher Verkehr (Straße)“ halten Sie die Antwort zusammen mit der Fundstelle in der Leistungsbeschreibung fest. Offene Punkte werden zu einer konkreten Rückfrage: Welche Information fehlt, warum verändert sie Ihre Kalkulation und bis wann kann sie geklärt werden?
Die folgenden Prüffragen beziehen sich auf den Fachbereich „Öffentlicher Verkehr (Straße)“. Sie sind eine Vorbereitungshilfe. Verbindliche Mindestanforderungen, Termine und Formate entnehmen Sie dem jeweiligen Verfahren.
Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
- Fahrplan- und Umlaufkonzept
- Zeigen Sie, wie Fahrzeuge, Personalwechsel und notwendige Standzeiten zusammenpassen.
- Betriebs- und Störungskonzept
- Beschreiben Sie Rückmeldungen, Ersatzabläufe und die Dokumentation tatsächlich erbrachter Fahrten.
Legen Sie eine kleine Nachweismatrix an: geforderte Angabe, verantwortliche Person, vorhandener Beleg, Gültigkeit und offene Rückfrage. Eine CPV-Zuordnung ersetzt keinen geforderten Beleg. Reichen Sie Zertifikate oder Bescheinigungen nicht pauschal ein, sondern prüfen Sie, was die Unterlagen verlangen und in welcher Form gleichwertige Nachweise berücksichtigt werden.
Welche Schwierigkeiten sollten Sie früh erkennen?
Fahrpläne passen rechnerisch, aber nicht betrieblich zusammen
Prüfen Sie Wendezeiten, Anschlüsse und realistische Personalübergaben.
Unklare Verantwortlichkeit bei Ausfällen
Ordnen Sie Information, Ersatz und Entscheidung einem abgestimmten Ablauf zu.
Übertragen Sie diese fachlichen Risiken auf „Öffentlicher Verkehr (Straße)“: Wo fehlen Mengen, Bestandsdaten, Zuständigkeiten oder eine eindeutige Abnahmeregel? Benennen Sie die Auswirkung auf Preis, Termine und Durchführbarkeit, bevor Sie eine unbelegte Annahme in Ihr Angebot übernehmen.
Wie lässt sich die Angebotsbewertung nachvollziehen?
Ist das Betriebskonzept für die beschriebenen Fahrten nachvollziehbar umsetzbar?
Wie werden Qualität, Kapazität und Zugänglichkeit anhand der Unterlagen beurteilt?
Sind Veränderungen der Fahrleistung und ihre Preisfolgen transparent beschrieben?
Unterscheiden Sie bei „Öffentlicher Verkehr (Straße)“ zwischen Zulassung beziehungsweise Eignung, einzuhaltenden Mindestanforderungen und der Bewertung des Angebots. Eine veröffentlichte Gewichtung ist die Arbeitsgrundlage; der CPV-Code liefert keine Punkteverteilung. Ordnen Sie jede eigene Aussage der richtigen Anforderung zu und belegen Sie genau den versprochenen Leistungsumfang.
Wie sieht eine sinnvolle Vorbereitung praktisch aus?
Vom unklaren Bedarf zur begründeten Entscheidung
Eine Kommune ergänzt eine Linie um zusätzliche Nachmittagsfahrten; vorhandene Fahrzeugumläufe sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung
Der Anbieter prüft die gesamte Umlaufkette und benennt notwendige Stand- oder Übergabezeiten.
Was Sie daraus mitnehmen
Ein zusätzlicher Fahrplaneintrag ist nicht automatisch mit einem isolierten Kilometerpreis umsetzbar.
Übertragung auf „Öffentlicher Verkehr (Straße)“: Ersetzen Sie die Annahmen des Übungsfalls durch die tatsächlichen Angaben Ihres Verfahrens. Notieren Sie eine belegbare Stärke, einen offenen Umfangspunkt und eine Rückfrage. Der Übungsfall erklärt ein Vorgehen im Fachbereich; er ist kein dokumentierter Zuschlag und keine Aussage über Gewinnchancen.
Was ist für meine eigene Vorbereitung noch offen?
Ihre Notizen bleiben vorübergehend in diesem Browser-Tab. Der Download wird nur auf Ihren Klick erzeugt; es gibt keine Übermittlung oder Speicherung im Konto. Ohne JavaScript können Sie die Fragen abschreiben oder die Seite drucken.
Wie geht es von hier aus weiter?
Wenn Sie Leistungen anbieten
Machen Sie die Verbindung von Fahrten, Fahrzeugen und personeller Organisation nachvollziehbar.
Wenn Sie einen Bedarf beschreiben
Klären Sie Fahrplan, Umläufe und Zuständigkeiten vor dem Vergleich des Betriebskonzepts.
Passende Fachgebiete vertiefen
Mit diesem Code recherchieren und im Team weiterarbeiten
Die öffentliche Erklärung bleibt kostenlos. Gespeicherte Recherche, Nachweise und gemeinsame Angebotsarbeit stehen im geschützten Arbeitsbereich zur Verfügung. Der folgende Einstieg übergibt den CPV-Code; die endgültige Auswahl und Verfügbarkeit von Fundstellen prüfen Sie in der Recherche.
Woher stammen Einordnung und Orientierung?
- Europäische Union · CPV: Aufbau, Anwendung und Originalvokabular
Die deutschen und englischen Bezeichnungen, Prüfziffern und Elternbeziehungen stammen aus dem übernommenen amtlichen CPV-2008-Hauptvokabular.
- Europäische Union · CPV-Hauptvokabular
Amtliche Begriffe und Hierarchie der Lieferungen, Bauarbeiten und Dienstleistungen. Die redaktionellen technischen Prüffragen sind keine zusätzlichen amtlichen CPV-Pflichten.
Quellenprüfung: 2026-10-28 - PBefG § 8a: Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Zeigt besondere Auftrags- und Zuständigkeitsfragen im öffentlichen Personenverkehr; relevant für die Abgrenzung einer Verkehrsleistung von Fahrzeug- oder Softwarelieferungen.
Quellenprüfung: 2026-10-29
Die Fachbereichsfragen sind eine redaktionelle Orientierung von Vergabezone. Die Zuordnung zu deutschen Branchendossiers ist eine redaktionelle Navigationshilfe und keine amtliche Branchenklassifikation. Die geltenden Anforderungen und der zulässige Abgabeweg folgen den Originalunterlagen. Amtliche Quellenbezeichnungen bleiben erhalten; die europäische Klassifikation kann auch historische oder in Deutschland nur eingeschränkt einschlägige Gegenstände enthalten.