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LEISTUNGSOPTION · FREIES PRAXISWISSENCPV 92210000-6

Rundfunkdienste

Welche Angaben zum Beschaffungsgegenstand fehlen noch und wie bereiten Sie Ihr Angebot vor? Verbinden Sie die genaue CPV-Einordnung mit den fachlichen Prüffragen für Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen.

Einordnung, Lernbeispiel und persönliches Prüfblatt sind frei zugänglich.

Fachlicher Kontext: Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen · Redaktioneller Stand 2026-10-29

CPV-Einordnung von RundfunkdiensteAmtliche Überordnung: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport → Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen → Rundfunkdienste. 6 unmittelbar untergeordnete Begriffe im Verzeichnis.92000000-1Dienstleistungen in den Bereichen Erholung,Kultur und Sport92200000-3Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- undFernsehprogrammen92210000-6Rundfunkdienste6 direkte Unterbegriffe · CPV 2008
BEDARF UND VERWENDUNG

Wofür wird diese Leistung gebraucht?

Organisationen benötigen Rundfunkleistungen mit eindeutigem Inhalt und klarem Produktions- oder Verbreitungsumfang.

Amtliche Bezeichnung
Rundfunkdienste
Englischer Suchbegriff
Radio services
Fachlicher Zusammenhang
Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen
Genauigkeit des Codes
Sammelbegriff mit 6 engeren Einträgen

Beschaffungszweck und Leistungsumfang methodisch klären ↗

AMTLICHE EINORDNUNG

Was gehört dazu – und wo liegen die Grenzen?

  1. 92000000-1 · Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
  2. 92200000-3 · Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen
  3. 92210000-6 · Rundfunkdienste

Der übergeordnete Begriff „Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen“ ist weiter gefasst. Prüfen Sie, ob Ihre Suche mit „Rundfunkdienste“ ausreichend genau ist oder zusätzliche Begriffe aus derselben Fachgruppe braucht. Ein breiterer Code kann passende Fundstellen ergänzen; er belegt nicht, dass alle dort enthaltenen Leistungen Teil desselben Auftrags sind.

Welche konkreteren Optionen gibt es?

Begriffe auf derselben Ebene vergleichen

Die gemeinsame Überordnung erklärt den fachlichen Zusammenhang. Ob mehrere dieser Positionen in einem Los zusammengehören, ergibt sich erst aus der konkreten Ausschreibung.

UMFANG UND SCHNITTSTELLEN

Welche Anforderungen müssen vor dem Angebot klar sein?

  1. Welche konkreten Vorgaben gelten für „Programminhalt, Zielgruppe und Leistungsteil“?

  2. Wie werden „Sende- beziehungsweise Liefertermin und Rechte“ in diesem Auftrag abgegrenzt?

  3. Welche Liefer-, Übergabe- oder Abnahmeschritte gehören tatsächlich zur beschriebenen Position?

Für „Rundfunkdienste“ halten Sie die Antwort zusammen mit der Fundstelle in der Leistungsbeschreibung fest. Offene Punkte werden zu einer konkreten Rückfrage: Welche Information fehlt, warum verändert sie Ihre Kalkulation und bis wann kann sie geklärt werden?

Die folgenden Prüffragen beziehen sich auf den Fachbereich „Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen“. Sie sind eine Vorbereitungshilfe. Verbindliche Mindestanforderungen, Termine und Formate entnehmen Sie dem jeweiligen Verfahren.

BELEGE STATT BEHAUPTUNGEN

Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?

Inhalts- und Leistungsbeschreibung
Diese Unterlage kann helfen, Angaben zu „Programminhalt, Zielgruppe und Leistungsteil“ nachzuvollziehen. Welche Form tatsächlich verlangt wird, ergibt sich aus dem konkreten Verfahren.
Produktions- und Freigabeplan
Daran lässt sich der angebotene Umfang zu „Sende- beziehungsweise Liefertermin und Rechte“ prüfen. Es handelt sich um ein Vorbereitungsbeispiel, nicht um eine allgemeine Pflicht für diesen CPV-Code.

Die allgemeine Nachweismatrix im Dokumentenratgeber anwenden ↗

FACHLICHE STOLPERSTEINE

Welche Schwierigkeiten sollten Sie früh erkennen?

Produktion und Verbreitung werden als derselbe Leistungsumfang verstanden

Die tatsächlich übernommenen Aufgaben trennen.

Rechte reichen nicht für die spätere Verwendung

Nutzungsarten und Dauer vorher klären.

Übertragen Sie diese fachlichen Risiken auf „Rundfunkdienste“: Wo fehlen Mengen, Bestandsdaten, Zuständigkeiten oder eine eindeutige Abnahmeregel? Benennen Sie die Auswirkung auf Preis, Termine und Durchführbarkeit, bevor Sie eine unbelegte Annahme in Ihr Angebot übernehmen.

KRITERIEN RICHTIG LESEN

Wie lässt sich die Angebotsbewertung nachvollziehen?

  1. Wie belegt das Angebot die im Bedarf geforderten Punkte zu „Inhalts- und Leistungsbeschreibung“?

  2. Ist erkennbar, was mit „Produktions- und Freigabeplan“ nachgewiesen wird und wo die Leistungsgrenze liegt?

  3. Welche Preispositionen decken „Sende- beziehungsweise Liefertermin und Rechte“ ab, und welche Annahmen sind noch offen?

Unterscheiden Sie bei „Rundfunkdienste“ zwischen Zulassung beziehungsweise Eignung, einzuhaltenden Mindestanforderungen und der Bewertung des Angebots. Eine veröffentlichte Gewichtung ist die Arbeitsgrundlage; der CPV-Code liefert keine Punkteverteilung. Ordnen Sie jede eigene Aussage der richtigen Anforderung zu und belegen Sie genau den versprochenen Leistungsumfang.

LERNEN AM BEISPIEL

Wie sieht eine sinnvolle Vorbereitung praktisch aus?

FIKTIVER ÜBUNGSFALL AUS DIENSTLEISTUNGEN IN VERBINDUNG MIT RUNDFUNK- UND FERNSEHPROGRAMMEN

Vom unklaren Bedarf zur begründeten Entscheidung

Eine Einrichtung bestellt einen Beitrag für eine definierte Verwendung.

Die Entscheidung

Format und Verbreitungsrechte werden gemeinsam festgelegt.

Was Sie daraus mitnehmen

Die spätere Nutzung gehört zur Leistungsabgrenzung.

Übertragung auf „Rundfunkdienste“: Ersetzen Sie die Annahmen des Übungsfalls durch die tatsächlichen Angaben Ihres Verfahrens. Notieren Sie eine belegbare Stärke, einen offenen Umfangspunkt und eine Rückfrage. Der Übungsfall erklärt ein Vorgehen im Fachbereich; er ist kein dokumentierter Zuschlag und keine Aussage über Gewinnchancen.

IHR LOKALES ARBEITSBLATT

Was ist für meine eigene Vorbereitung noch offen?

Ihre Notizen bleiben vorübergehend in diesem Browser-Tab. Der Download wird nur auf Ihren Klick erzeugt; es gibt keine Übermittlung oder Speicherung im Konto. Ohne JavaScript können Sie die Fragen abschreiben oder die Seite drucken.

WISSEN IN ARBEIT ÜBERSETZEN

Wie geht es von hier aus weiter?

Wenn Sie Leistungen anbieten

Ordnen Sie verfügbare Unterlagen zu „Inhalts- und Leistungsbeschreibung“ und „Produktions- und Freigabeplan“ den Angebotspositionen zu. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben und klären Sie sie über den vorgesehenen Rückfrageweg.

Wenn Sie einen Bedarf beschreiben

Überführen Sie „Programminhalt, Zielgruppe und Leistungsteil“ und „Sende- beziehungsweise Liefertermin und Rechte“ in überprüfbare Angaben. Ordnen Sie Mengen, Zuständigkeit und gewünschtes Ergebnis der konkreten Position zu.

Passende Fachgebiete vertiefen

Mit diesem Code recherchieren und im Team weiterarbeiten

Die öffentliche Erklärung bleibt kostenlos. Gespeicherte Recherche, Nachweise und gemeinsame Angebotsarbeit stehen im geschützten Arbeitsbereich zur Verfügung. Der folgende Einstieg übergibt den CPV-Code; die endgültige Auswahl und Verfügbarkeit von Fundstellen prüfen Sie in der Recherche.

NACHVOLLZIEHBARE QUELLEN

Woher stammen Einordnung und Orientierung?

  • Europäische Union · CPV: Aufbau, Anwendung und Originalvokabular

    Die deutschen und englischen Bezeichnungen, Prüfziffern und Elternbeziehungen stammen aus dem übernommenen amtlichen CPV-2008-Hauptvokabular.

  • TED: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge

    Offizielle Bezeichnungen und Aufbau des CPV-Hauptteils 2008; keine codebezogenen Eignungs-, Zulassungs- oder Zuschlagsanforderungen.

    Quellenprüfung: 2026-10-29
  • Vergabeverordnung: Leistungsbeschreibung, Eignung und Zuschlag

    Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Rahmen für erfasste öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge; konkrete Verfahrensunterlagen und Anwendungsbereich bleiben maßgeblich.

    Quellenprüfung: 2026-10-29
  • Bundesrecht: BITV 2.0

    Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Anwendungsbereich und Anforderungen öffentlicher Informationstechnik konkret prüfen; nicht auf jedes Medienprodukt verallgemeinert.

    Quellenprüfung: 2026-10-29
  • Bundesrecht: § 31 Urheberrechtsgesetz

    Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Nutzung von Texten, Bildern und sonstigen Werken nach tatsächlicher Rechtevereinbarung abgrenzen.

    Quellenprüfung: 2026-10-29

Die Fachbereichsfragen sind eine redaktionelle Orientierung von Vergabezone. Die Zuordnung zu deutschen Branchendossiers ist eine redaktionelle Navigationshilfe und keine amtliche Branchenklassifikation. Die geltenden Anforderungen und der zulässige Abgabeweg folgen den Originalunterlagen. Amtliche Quellenbezeichnungen bleiben erhalten; die europäische Klassifikation kann auch historische oder in Deutschland nur eingeschränkt einschlägige Gegenstände enthalten.