Wofür wird diese Leistung gebraucht?
Organisationen benötigen Filmleistungen mit klarer Botschaft und nutzbaren Ausspielungen.
- Amtliche Bezeichnung
- Herstellung von Informationsvideofilmen
- Englischer Suchbegriff
- Information video-tape production
- Fachlicher Zusammenhang
- Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
- Genauigkeit des Codes
- Spezifischer Eintrag ohne weitere Unterbegriffe im übernommenen CPV-Baum
Für diesen konkreten Eintrag beginnt die Vorbereitung beim tatsächlichen Verwendungszweck. Schreiben Sie auf, was der Auftraggeber damit erreichen will, welche Menge oder Leistungseinheit gebraucht wird und woran die vertragsgemäße Erfüllung erkennbar wäre. Der Code hilft bei der Suche; die fachliche Beschreibung entscheidet über den tatsächlichen Umfang.
Was gehört dazu – und wo liegen die Grenzen?
- 92000000-1 · Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
- 92100000-2 · Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
- 92110000-5 · Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
- 92111000-2 · Film- und Videofilmherstellung
- 92111200-4 · Herstellung von Werbe-, Reklame- und Informationsfilmen und -videofilmen
- 92111260-2 · Herstellung von Informationsvideofilmen
Der übergeordnete Begriff „Herstellung von Werbe-, Reklame- und Informationsfilmen und -videofilmen“ ist weiter gefasst. Prüfen Sie, ob Ihre Suche mit „Herstellung von Informationsvideofilmen“ ausreichend genau ist oder zusätzliche Begriffe aus derselben Fachgruppe braucht. Ein breiterer Code kann passende Fundstellen ergänzen; er belegt nicht, dass alle dort enthaltenen Leistungen Teil desselben Auftrags sind.
Begriffe auf derselben Ebene vergleichen
- 92111210-7Herstellung von WerbefilmenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 92111220-0Herstellung von WerbevideofilmenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 92111230-3Herstellung von ReklamefilmenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 92111240-6Herstellung von ReklamevideofilmenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 92111250-9Herstellung von InformationsfilmenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
Die gemeinsame Überordnung erklärt den fachlichen Zusammenhang. Ob mehrere dieser Positionen in einem Los zusammengehören, ergibt sich erst aus der konkreten Ausschreibung.
Welche Anforderungen müssen vor dem Angebot klar sein?
Welche konkreten Vorgaben gelten für „Zielgruppe, Inhalt und gewünschte Formate“?
Wie werden „Drehumfang, Freigabe und Nutzungsrechte“ in diesem Auftrag abgegrenzt?
Welche Liefer-, Übergabe- oder Abnahmeschritte gehören tatsächlich zur beschriebenen Position?
Für „Herstellung von Informationsvideofilmen“ halten Sie die Antwort zusammen mit der Fundstelle in der Leistungsbeschreibung fest. Offene Punkte werden zu einer konkreten Rückfrage: Welche Information fehlt, warum verändert sie Ihre Kalkulation und bis wann kann sie geklärt werden?
Die folgenden Prüffragen beziehen sich auf den Fachbereich „Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm“. Sie sind eine Vorbereitungshilfe. Verbindliche Mindestanforderungen, Termine und Formate entnehmen Sie dem jeweiligen Verfahren.
Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
- Kreativ- und Produktionskonzept
- Diese Unterlage kann helfen, Angaben zu „Zielgruppe, Inhalt und gewünschte Formate“ nachzuvollziehen. Welche Form tatsächlich verlangt wird, ergibt sich aus dem konkreten Verfahren.
- Verbindlicher Leistungs- und Rechteumfang
- Daran lässt sich der angebotene Umfang zu „Drehumfang, Freigabe und Nutzungsrechte“ prüfen. Es handelt sich um ein Vorbereitungsbeispiel, nicht um eine allgemeine Pflicht für diesen CPV-Code.
Legen Sie eine kleine Nachweismatrix an: geforderte Angabe, verantwortliche Person, vorhandener Beleg, Gültigkeit und offene Rückfrage. Eine CPV-Zuordnung ersetzt keinen geforderten Beleg. Reichen Sie Zertifikate oder Bescheinigungen nicht pauschal ein, sondern prüfen Sie, was die Unterlagen verlangen und in welcher Form gleichwertige Nachweise berücksichtigt werden.
Welche Schwierigkeiten sollten Sie früh erkennen?
Ein Filmpreis enthält unterschiedliche Produktionsstufen
Vorbereitung und Nachbearbeitung sichtbar abgrenzen.
Späte Freigaben verursachen neue Produktionsschleifen
Korrekturen und Entscheidungstermine planen.
Übertragen Sie diese fachlichen Risiken auf „Herstellung von Informationsvideofilmen“: Wo fehlen Mengen, Bestandsdaten, Zuständigkeiten oder eine eindeutige Abnahmeregel? Benennen Sie die Auswirkung auf Preis, Termine und Durchführbarkeit, bevor Sie eine unbelegte Annahme in Ihr Angebot übernehmen.
Wie lässt sich die Angebotsbewertung nachvollziehen?
Wie belegt das Angebot die im Bedarf geforderten Punkte zu „Kreativ- und Produktionskonzept“?
Ist erkennbar, was mit „Verbindlicher Leistungs- und Rechteumfang“ nachgewiesen wird und wo die Leistungsgrenze liegt?
Welche Preispositionen decken „Drehumfang, Freigabe und Nutzungsrechte“ ab, und welche Annahmen sind noch offen?
Unterscheiden Sie bei „Herstellung von Informationsvideofilmen“ zwischen Zulassung beziehungsweise Eignung, einzuhaltenden Mindestanforderungen und der Bewertung des Angebots. Eine veröffentlichte Gewichtung ist die Arbeitsgrundlage; der CPV-Code liefert keine Punkteverteilung. Ordnen Sie jede eigene Aussage der richtigen Anforderung zu und belegen Sie genau den versprochenen Leistungsumfang.
Wie sieht eine sinnvolle Vorbereitung praktisch aus?
Vom unklaren Bedarf zur begründeten Entscheidung
Eine Organisation beauftragt einen erklärenden Film.
Die Entscheidung
Botschaft und Ausgabeformate werden vor dem Dreh freigegeben.
Was Sie daraus mitnehmen
Ein nutzbarer Film entsteht aus klarer Aufgabe und kontrollierter Produktion.
Übertragung auf „Herstellung von Informationsvideofilmen“: Ersetzen Sie die Annahmen des Übungsfalls durch die tatsächlichen Angaben Ihres Verfahrens. Notieren Sie eine belegbare Stärke, einen offenen Umfangspunkt und eine Rückfrage. Der Übungsfall erklärt ein Vorgehen im Fachbereich; er ist kein dokumentierter Zuschlag und keine Aussage über Gewinnchancen.
Was ist für meine eigene Vorbereitung noch offen?
Ihre Notizen bleiben vorübergehend in diesem Browser-Tab. Der Download wird nur auf Ihren Klick erzeugt; es gibt keine Übermittlung oder Speicherung im Konto. Ohne JavaScript können Sie die Fragen abschreiben oder die Seite drucken.
Wie geht es von hier aus weiter?
Wenn Sie Leistungen anbieten
Ordnen Sie verfügbare Unterlagen zu „Kreativ- und Produktionskonzept“ und „Verbindlicher Leistungs- und Rechteumfang“ den Angebotspositionen zu. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben und klären Sie sie über den vorgesehenen Rückfrageweg.
Wenn Sie einen Bedarf beschreiben
Überführen Sie „Zielgruppe, Inhalt und gewünschte Formate“ und „Drehumfang, Freigabe und Nutzungsrechte“ in überprüfbare Angaben. Ordnen Sie Mengen, Zuständigkeit und gewünschtes Ergebnis der konkreten Position zu.
Passende Fachgebiete vertiefen
Mit diesem Code recherchieren und im Team weiterarbeiten
Die öffentliche Erklärung bleibt kostenlos. Gespeicherte Recherche, Nachweise und gemeinsame Angebotsarbeit stehen im geschützten Arbeitsbereich zur Verfügung. Der folgende Einstieg übergibt den CPV-Code; die endgültige Auswahl und Verfügbarkeit von Fundstellen prüfen Sie in der Recherche.
Woher stammen Einordnung und Orientierung?
- Europäische Union · CPV: Aufbau, Anwendung und Originalvokabular
Die deutschen und englischen Bezeichnungen, Prüfziffern und Elternbeziehungen stammen aus dem übernommenen amtlichen CPV-2008-Hauptvokabular.
- TED: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Offizielle Bezeichnungen und Aufbau des CPV-Hauptteils 2008; keine codebezogenen Eignungs-, Zulassungs- oder Zuschlagsanforderungen.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - Vergabeverordnung: Leistungsbeschreibung, Eignung und Zuschlag
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Rahmen für erfasste öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge; konkrete Verfahrensunterlagen und Anwendungsbereich bleiben maßgeblich.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - Bundesrecht: BITV 2.0
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Anwendungsbereich und Anforderungen öffentlicher Informationstechnik konkret prüfen; nicht auf jedes Medienprodukt verallgemeinert.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - Bundesrecht: § 31 Urheberrechtsgesetz
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Nutzung von Texten, Bildern und sonstigen Werken nach tatsächlicher Rechtevereinbarung abgrenzen.
Quellenprüfung: 2026-10-29
Die Fachbereichsfragen sind eine redaktionelle Orientierung von Vergabezone. Die Zuordnung zu deutschen Branchendossiers ist eine redaktionelle Navigationshilfe und keine amtliche Branchenklassifikation. Die geltenden Anforderungen und der zulässige Abgabeweg folgen den Originalunterlagen. Amtliche Quellenbezeichnungen bleiben erhalten; die europäische Klassifikation kann auch historische oder in Deutschland nur eingeschränkt einschlägige Gegenstände enthalten.