Wofür wird diese Leistung gebraucht?
Zuständige Betreiber benötigen Bohrdienstleistungen im Erdöl- und Erdgasumfeld mit klarer fachlicher Aufgabe und belastbaren Standortdaten.
- Amtliche Bezeichnung
- Bohrungen
- Englischer Suchbegriff
- Drilling services
- Fachlicher Zusammenhang
- Bohrungen
- Genauigkeit des Codes
- Sammelbegriff mit 5 engeren Einträgen
Für diesen konkreten Eintrag beginnt die Vorbereitung beim tatsächlichen Verwendungszweck. Schreiben Sie auf, was der Auftraggeber damit erreichen will, welche Menge oder Leistungseinheit gebraucht wird und woran die vertragsgemäße Erfüllung erkennbar wäre. Der Code hilft bei der Suche; die fachliche Beschreibung entscheidet über den tatsächlichen Umfang.
Was gehört dazu – und wo liegen die Grenzen?
- 76000000-3 · Mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene Dienstleistungen
- 76300000-6 · Bohrungen
Der übergeordnete Begriff „Mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene Dienstleistungen“ ist weiter gefasst. Prüfen Sie, ob Ihre Suche mit „Bohrungen“ ausreichend genau ist oder zusätzliche Begriffe aus derselben Fachgruppe braucht. Ein breiterer Code kann passende Fundstellen ergänzen; er belegt nicht, dass alle dort enthaltenen Leistungen Teil desselben Auftrags sind.
Welche konkreteren Optionen gibt es?
- 76310000-9Mit der Erdgasförderung verbundene BohrungenUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 76320000-2Offshore-BohrungenUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 76330000-5TurbinenbohrenUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 76340000-8KernbohrungenUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
Begriffe auf derselben Ebene vergleichen
- 76100000-4Fachdienste für die ErdgasindustrieNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 76200000-5Fachdienste für die ErdölindustrieNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 76400000-7Positionierung von BohrinselnNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 76500000-8Onshore- und Offshore-DiensteNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 76600000-9Überwachung von RohrleitungenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
Die gemeinsame Überordnung erklärt den fachlichen Zusammenhang. Ob mehrere dieser Positionen in einem Los zusammengehören, ergibt sich erst aus der konkreten Ausschreibung.
Welche Anforderungen müssen vor dem Angebot klar sein?
Welche konkreten Vorgaben gelten für „Fachlich zulässiger Auftrag, Standort und vorgesehener Umfang“?
Wie werden „Zugang, Dokumentation und Übergabezustand“ in diesem Auftrag abgegrenzt?
Welche Liefer-, Übergabe- oder Abnahmeschritte gehören tatsächlich zur beschriebenen Position?
Für „Bohrungen“ halten Sie die Antwort zusammen mit der Fundstelle in der Leistungsbeschreibung fest. Offene Punkte werden zu einer konkreten Rückfrage: Welche Information fehlt, warum verändert sie Ihre Kalkulation und bis wann kann sie geklärt werden?
Die folgenden Prüffragen beziehen sich auf den Fachbereich „Bohrungen“. Sie sind eine Vorbereitungshilfe. Verbindliche Mindestanforderungen, Termine und Formate entnehmen Sie dem jeweiligen Verfahren.
Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
- Standort- und Projektgrundlagen
- Diese Unterlage kann helfen, Angaben zu „Fachlich zulässiger Auftrag, Standort und vorgesehener Umfang“ nachzuvollziehen. Welche Form tatsächlich verlangt wird, ergibt sich aus dem konkreten Verfahren.
- Aufgabenbezogenes Arbeits- und Nachweiskonzept
- Daran lässt sich der angebotene Umfang zu „Zugang, Dokumentation und Übergabezustand“ prüfen. Es handelt sich um ein Vorbereitungsbeispiel, nicht um eine allgemeine Pflicht für diesen CPV-Code.
Legen Sie eine kleine Nachweismatrix an: geforderte Angabe, verantwortliche Person, vorhandener Beleg, Gültigkeit und offene Rückfrage. Eine CPV-Zuordnung ersetzt keinen geforderten Beleg. Reichen Sie Zertifikate oder Bescheinigungen nicht pauschal ein, sondern prüfen Sie, was die Unterlagen verlangen und in welcher Form gleichwertige Nachweise berücksichtigt werden.
Welche Schwierigkeiten sollten Sie früh erkennen?
Unbekannte Standortbedingungen verändern den Umfang
Befundgrenzen und Umgang mit Abweichungen festlegen.
Zugang und Nebenleistungen werden im Grundpreis übersehen
Den vollständigen Standortablauf erfassen.
Übertragen Sie diese fachlichen Risiken auf „Bohrungen“: Wo fehlen Mengen, Bestandsdaten, Zuständigkeiten oder eine eindeutige Abnahmeregel? Benennen Sie die Auswirkung auf Preis, Termine und Durchführbarkeit, bevor Sie eine unbelegte Annahme in Ihr Angebot übernehmen.
Wie lässt sich die Angebotsbewertung nachvollziehen?
Wie belegt das Angebot die im Bedarf geforderten Punkte zu „Standort- und Projektgrundlagen“?
Ist erkennbar, was mit „Aufgabenbezogenes Arbeits- und Nachweiskonzept“ nachgewiesen wird und wo die Leistungsgrenze liegt?
Welche Preispositionen decken „Zugang, Dokumentation und Übergabezustand“ ab, und welche Annahmen sind noch offen?
Unterscheiden Sie bei „Bohrungen“ zwischen Zulassung beziehungsweise Eignung, einzuhaltenden Mindestanforderungen und der Bewertung des Angebots. Eine veröffentlichte Gewichtung ist die Arbeitsgrundlage; der CPV-Code liefert keine Punkteverteilung. Ordnen Sie jede eigene Aussage der richtigen Anforderung zu und belegen Sie genau den versprochenen Leistungsumfang.
Wie sieht eine sinnvolle Vorbereitung praktisch aus?
Vom unklaren Bedarf zur begründeten Entscheidung
Ein zuständiger Betreiber prüft einen abgegrenzten Bohrdienst im Erdöl- und Erdgasumfeld.
Die Entscheidung
Auftrag und vorhandene Standortdaten werden vorab fachlich abgestimmt.
Was Sie daraus mitnehmen
Die konkrete Projektaufgabe unterstützt eine belastbare Leistungsabgrenzung.
Übertragung auf „Bohrungen“: Ersetzen Sie die Annahmen des Übungsfalls durch die tatsächlichen Angaben Ihres Verfahrens. Notieren Sie eine belegbare Stärke, einen offenen Umfangspunkt und eine Rückfrage. Der Übungsfall erklärt ein Vorgehen im Fachbereich; er ist kein dokumentierter Zuschlag und keine Aussage über Gewinnchancen.
Was ist für meine eigene Vorbereitung noch offen?
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Wie geht es von hier aus weiter?
Wenn Sie Leistungen anbieten
Ordnen Sie verfügbare Unterlagen zu „Standort- und Projektgrundlagen“ und „Aufgabenbezogenes Arbeits- und Nachweiskonzept“ den Angebotspositionen zu. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben und klären Sie sie über den vorgesehenen Rückfrageweg.
Wenn Sie einen Bedarf beschreiben
Überführen Sie „Fachlich zulässiger Auftrag, Standort und vorgesehener Umfang“ und „Zugang, Dokumentation und Übergabezustand“ in überprüfbare Angaben. Ordnen Sie Mengen, Zuständigkeit und gewünschtes Ergebnis der konkreten Position zu.
Passende Fachgebiete vertiefen
Mit diesem Code recherchieren und im Team weiterarbeiten
Die öffentliche Erklärung bleibt kostenlos. Gespeicherte Recherche, Nachweise und gemeinsame Angebotsarbeit stehen im geschützten Arbeitsbereich zur Verfügung. Der folgende Einstieg übergibt den CPV-Code; die endgültige Auswahl und Verfügbarkeit von Fundstellen prüfen Sie in der Recherche.
Woher stammen Einordnung und Orientierung?
- Europäische Union · CPV: Aufbau, Anwendung und Originalvokabular
Die deutschen und englischen Bezeichnungen, Prüfziffern und Elternbeziehungen stammen aus dem übernommenen amtlichen CPV-2008-Hauptvokabular.
- TED: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Offizielle Bezeichnungen und Aufbau des CPV-Hauptteils 2008; keine codebezogenen Eignungs-, Zulassungs- oder Zuschlagsanforderungen.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - Vergabeverordnung: Leistungsbeschreibung, Eignung und Zuschlag
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Rahmen für erfasste öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge; konkrete Verfahrensunterlagen und Anwendungsbereich bleiben maßgeblich.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - Bundesrecht: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Leistungsbilder, Honorarvereinbarung und Änderungen als Bezug für die Prüfung des tatsächlich beauftragten Planungsumfangs.
Quellenprüfung: 2026-10-29
Die Fachbereichsfragen sind eine redaktionelle Orientierung von Vergabezone. Die Zuordnung zu deutschen Branchendossiers ist eine redaktionelle Navigationshilfe und keine amtliche Branchenklassifikation. Die geltenden Anforderungen und der zulässige Abgabeweg folgen den Originalunterlagen. Amtliche Quellenbezeichnungen bleiben erhalten; die europäische Klassifikation kann auch historische oder in Deutschland nur eingeschränkt einschlägige Gegenstände enthalten.