Wofür wird diese Leistung gebraucht?
Datenverarbeitung muss aus Rohdaten ein verwendbares Ergebnis machen. Datenherkunft, Prüfregeln, Mengen, Schutzbedarf und das vereinbarte Ausgabeformat bestimmen, ob das Ergebnis im nachfolgenden Prozess brauchbar ist.
- Amtliche Bezeichnung
- Datenerfassung
- Englischer Suchbegriff
- Data capture services
- Fachlicher Zusammenhang
- Datenverarbeitung
- Genauigkeit des Codes
- Spezifischer Eintrag ohne weitere Unterbegriffe im übernommenen CPV-Baum
Für diesen konkreten Eintrag beginnt die Vorbereitung beim tatsächlichen Verwendungszweck. Schreiben Sie auf, was der Auftraggeber damit erreichen will, welche Menge oder Leistungseinheit gebraucht wird und woran die vertragsgemäße Erfüllung erkennbar wäre. Der Code hilft bei der Suche; die fachliche Beschreibung entscheidet über den tatsächlichen Umfang.
Was gehört dazu – und wo liegen die Grenzen?
- 72000000-5 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 72300000-8 · Datendienste
- 72310000-1 · Datenverarbeitung
- 72313000-2 · Datenerfassung
Der übergeordnete Begriff „Datenverarbeitung“ ist weiter gefasst. Prüfen Sie, ob Ihre Suche mit „Datenerfassung“ ausreichend genau ist oder zusätzliche Begriffe aus derselben Fachgruppe braucht. Ein breiterer Code kann passende Fundstellen ergänzen; er belegt nicht, dass alle dort enthaltenen Leistungen Teil desselben Auftrags sind.
Begriffe auf derselben Ebene vergleichen
- 72311000-8ComputertabellierungNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 72312000-5DateneingabeNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 72314000-9Datenerhebung und -zusammentragungNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 72315000-6Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdiensteNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 72316000-3DatenanalyseNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 72317000-0DatenspeicherungNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 72318000-7DatenübertragungNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 72319000-4DatenbereitstellungNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
Die gemeinsame Überordnung erklärt den fachlichen Zusammenhang. Ob mehrere dieser Positionen in einem Los zusammengehören, ergibt sich erst aus der konkreten Ausschreibung.
Welche Anforderungen müssen vor dem Angebot klar sein?
Welche Eingabedateien, Datenmengen und Aktualisierungsrhythmen sind vorhanden?
Welche Fehler werden berichtigt, zurückgewiesen oder zur Klärung markiert?
Wer darf auf Daten zugreifen und wann sind Zwischenstände zurückzugeben oder zu löschen?
Für „Datenerfassung“ halten Sie die Antwort zusammen mit der Fundstelle in der Leistungsbeschreibung fest. Offene Punkte werden zu einer konkreten Rückfrage: Welche Information fehlt, warum verändert sie Ihre Kalkulation und bis wann kann sie geklärt werden?
Die folgenden Prüffragen beziehen sich auf den Fachbereich „Datenverarbeitung“. Sie sind eine Vorbereitungshilfe. Verbindliche Mindestanforderungen, Termine und Formate entnehmen Sie dem jeweiligen Verfahren.
Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
- Datenfluss- und Rollenbeschreibung
- Ordnen Sie Quelle, Verarbeitungsschritt, Zugriffsrolle und Ausgabe zusammen.
- Prüf- und Fehlerprotokoll
- Zeigen Sie, wie Vollständigkeit, Ausnahmen und Änderungen am Ergebnis nachvollziehbar bleiben.
Legen Sie eine kleine Nachweismatrix an: geforderte Angabe, verantwortliche Person, vorhandener Beleg, Gültigkeit und offene Rückfrage. Eine CPV-Zuordnung ersetzt keinen geforderten Beleg. Reichen Sie Zertifikate oder Bescheinigungen nicht pauschal ein, sondern prüfen Sie, was die Unterlagen verlangen und in welcher Form gleichwertige Nachweise berücksichtigt werden.
Welche Schwierigkeiten sollten Sie früh erkennen?
Datenqualität wird erst nach Zuschlag sichtbar
Bitten Sie um repräsentative Beispieldaten und dokumentieren Sie die Grenzen Ihrer Annahmen.
Unklare Korrekturverantwortung
Trennen Sie automatische Prüfung, manuelle Bereinigung und fachliche Freigabe.
Übertragen Sie diese fachlichen Risiken auf „Datenerfassung“: Wo fehlen Mengen, Bestandsdaten, Zuständigkeiten oder eine eindeutige Abnahmeregel? Benennen Sie die Auswirkung auf Preis, Termine und Durchführbarkeit, bevor Sie eine unbelegte Annahme in Ihr Angebot übernehmen.
Wie lässt sich die Angebotsbewertung nachvollziehen?
Welche Qualitätskriterien werden an den übergebenen Datenbestand angelegt?
Wie werden Mengenänderungen und wiederholte Läufe im Preis abgebildet?
Sind Zugriffsrollen und der Umgang mit Zwischenständen nachvollziehbar erklärt?
Unterscheiden Sie bei „Datenerfassung“ zwischen Zulassung beziehungsweise Eignung, einzuhaltenden Mindestanforderungen und der Bewertung des Angebots. Eine veröffentlichte Gewichtung ist die Arbeitsgrundlage; der CPV-Code liefert keine Punkteverteilung. Ordnen Sie jede eigene Aussage der richtigen Anforderung zu und belegen Sie genau den versprochenen Leistungsumfang.
Wie sieht eine sinnvolle Vorbereitung praktisch aus?
Vom unklaren Bedarf zur begründeten Entscheidung
Eine Organisation lässt Tabellen verschiedener Außenstellen zusammenführen; dieselbe Kundengruppe ist mehrfach unterschiedlich geschrieben.
Die Entscheidung
Das Team vereinbart Zuordnungsregeln und eine Liste ungeklärter Fälle, statt sämtliche Namen stillschweigend zusammenzulegen.
Was Sie daraus mitnehmen
Ein transparent behandelter Sonderfall ist wertvoller als eine scheinbar perfekte, nicht erklärbare Bereinigung.
Übertragung auf „Datenerfassung“: Ersetzen Sie die Annahmen des Übungsfalls durch die tatsächlichen Angaben Ihres Verfahrens. Notieren Sie eine belegbare Stärke, einen offenen Umfangspunkt und eine Rückfrage. Der Übungsfall erklärt ein Vorgehen im Fachbereich; er ist kein dokumentierter Zuschlag und keine Aussage über Gewinnchancen.
Was ist für meine eigene Vorbereitung noch offen?
Ihre Notizen bleiben vorübergehend in diesem Browser-Tab. Der Download wird nur auf Ihren Klick erzeugt; es gibt keine Übermittlung oder Speicherung im Konto. Ohne JavaScript können Sie die Fragen abschreiben oder die Seite drucken.
Wie geht es von hier aus weiter?
Wenn Sie Leistungen anbieten
Führen Sie Datenannahmen, Fehlerbehandlung und Übergabekriterien als eigene überprüfbare Angebotsbestandteile auf.
Wenn Sie einen Bedarf beschreiben
Definieren Sie Ausgabezweck und Freigabeverantwortung gemeinsam mit den Eigentümern der Ausgangsdaten.
Passende Fachgebiete vertiefen
Mit diesem Code recherchieren und im Team weiterarbeiten
Die öffentliche Erklärung bleibt kostenlos. Gespeicherte Recherche, Nachweise und gemeinsame Angebotsarbeit stehen im geschützten Arbeitsbereich zur Verfügung. Der folgende Einstieg übergibt den CPV-Code; die endgültige Auswahl und Verfügbarkeit von Fundstellen prüfen Sie in der Recherche.
Woher stammen Einordnung und Orientierung?
- Europäische Union · CPV: Aufbau, Anwendung und Originalvokabular
Die deutschen und englischen Bezeichnungen, Prüfziffern und Elternbeziehungen stammen aus dem übernommenen amtlichen CPV-2008-Hauptvokabular.
- Europäische Union · CPV-Hauptvokabular
Amtliche Begriffe und Hierarchie der Lieferungen, Bauarbeiten und Dienstleistungen. Die redaktionellen technischen Prüffragen sind keine zusätzlichen amtlichen CPV-Pflichten.
Quellenprüfung: 2026-10-28 - LfDI Baden-Württemberg: Auftragsverarbeitung
Amtliche Orientierung zur Rollenabgrenzung und zur Beauftragung externer Datenverarbeitung.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: Open Data
Offizieller Produkt- und Dienstezugang; Genauigkeit, Datenstand und Nutzungslizenz je Produkt prüfen.
Quellenprüfung: 2026-10-29
Die Fachbereichsfragen sind eine redaktionelle Orientierung von Vergabezone. Die Zuordnung zu deutschen Branchendossiers ist eine redaktionelle Navigationshilfe und keine amtliche Branchenklassifikation. Die geltenden Anforderungen und der zulässige Abgabeweg folgen den Originalunterlagen. Amtliche Quellenbezeichnungen bleiben erhalten; die europäische Klassifikation kann auch historische oder in Deutschland nur eingeschränkt einschlägige Gegenstände enthalten.