Wofür wird diese Leistung gebraucht?
Nutzer benötigen Dokumenten- und Produktivitätssoftware passend zu Formaten und gemeinsamer Bearbeitung.
- Amtliche Bezeichnung
- Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
- Englischer Suchbegriff
- Drawing and imaging software package
- Fachlicher Zusammenhang
- Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
- Genauigkeit des Codes
- Sammelbegriff mit 11 engeren Einträgen
Für diesen konkreten Eintrag beginnt die Vorbereitung beim tatsächlichen Verwendungszweck. Schreiben Sie auf, was der Auftraggeber damit erreichen will, welche Menge oder Leistungseinheit gebraucht wird und woran die vertragsgemäße Erfüllung erkennbar wäre. Der Code hilft bei der Suche; die fachliche Beschreibung entscheidet über den tatsächlichen Umfang.
Was gehört dazu – und wo liegen die Grenzen?
- 48000000-8 · Softwarepaket und Informationssysteme
- 48300000-1 · Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
- 48320000-7 · Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
Der übergeordnete Begriff „Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität“ ist weiter gefasst. Prüfen Sie, ob Ihre Suche mit „Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket“ ausreichend genau ist oder zusätzliche Begriffe aus derselben Fachgruppe braucht. Ein breiterer Code kann passende Fundstellen ergänzen; er belegt nicht, dass alle dort enthaltenen Leistungen Teil desselben Auftrags sind.
Welche konkreteren Optionen gibt es?
- 48321000-4Softwarepaket für den rechnergestützten Entwurf (CAD)Unmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 48322000-1GrafiksoftwarepaketUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 48323000-8Softwarepaket für die rechnergestützte Fertigung (CAM)Unmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 48324000-5DiagrammsoftwarepaketUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 48325000-2FormularerstellungssoftwarepaketUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 48326000-9AbbildungssoftwarepaketUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 48327000-6Zeichen- und MalsoftwarepaketUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 48328000-3BildverarbeitungssoftwarepaketUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 48329000-0Darstellungs- und ArchivierungssystemUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
Begriffe auf derselben Ebene vergleichen
- 48310000-4DokumentenerstellungssoftwarepaketNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 48330000-0Terminplanungs- und ProduktivitätssoftwarepaketNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
Die gemeinsame Überordnung erklärt den fachlichen Zusammenhang. Ob mehrere dieser Positionen in einem Los zusammengehören, ergibt sich erst aus der konkreten Ausschreibung.
Welche Anforderungen müssen vor dem Angebot klar sein?
Welche konkreten Vorgaben gelten für „Arbeitsabläufe, Dateiformate und Nutzerrollen“?
Wie werden „Zusammenarbeit, Austausch und Lizenzmodell“ in diesem Auftrag abgegrenzt?
Welche Liefer-, Übergabe- oder Abnahmeschritte gehören tatsächlich zur beschriebenen Position?
Für „Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket“ halten Sie die Antwort zusammen mit der Fundstelle in der Leistungsbeschreibung fest. Offene Punkte werden zu einer konkreten Rückfrage: Welche Information fehlt, warum verändert sie Ihre Kalkulation und bis wann kann sie geklärt werden?
Die folgenden Prüffragen beziehen sich auf den Fachbereich „Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität“. Sie sind eine Vorbereitungshilfe. Verbindliche Mindestanforderungen, Termine und Formate entnehmen Sie dem jeweiligen Verfahren.
Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
- Datei- und Funktionskompatibilitätsmatrix
- Diese Unterlage kann helfen, Angaben zu „Arbeitsabläufe, Dateiformate und Nutzerrollen“ nachzuvollziehen. Welche Form tatsächlich verlangt wird, ergibt sich aus dem konkreten Verfahren.
- Bearbeitung eines typischen Beispieldokuments
- Daran lässt sich der angebotene Umfang zu „Zusammenarbeit, Austausch und Lizenzmodell“ prüfen. Es handelt sich um ein Vorbereitungsbeispiel, nicht um eine allgemeine Pflicht für diesen CPV-Code.
Legen Sie eine kleine Nachweismatrix an: geforderte Angabe, verantwortliche Person, vorhandener Beleg, Gültigkeit und offene Rückfrage. Eine CPV-Zuordnung ersetzt keinen geforderten Beleg. Reichen Sie Zertifikate oder Bescheinigungen nicht pauschal ein, sondern prüfen Sie, was die Unterlagen verlangen und in welcher Form gleichwertige Nachweise berücksichtigt werden.
Welche Schwierigkeiten sollten Sie früh erkennen?
Ein Format lässt sich öffnen, aber nicht verlustfrei bearbeiten
Den vollständigen Austausch- und Bearbeitungsweg testen.
Zusatzmodule fehlen im angebotenen Paket
Den benötigten Funktionsumfang pro Nutzergruppe erfassen.
Übertragen Sie diese fachlichen Risiken auf „Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket“: Wo fehlen Mengen, Bestandsdaten, Zuständigkeiten oder eine eindeutige Abnahmeregel? Benennen Sie die Auswirkung auf Preis, Termine und Durchführbarkeit, bevor Sie eine unbelegte Annahme in Ihr Angebot übernehmen.
Wie lässt sich die Angebotsbewertung nachvollziehen?
Wie belegt das Angebot die im Bedarf geforderten Punkte zu „Datei- und Funktionskompatibilitätsmatrix“?
Ist erkennbar, was mit „Bearbeitung eines typischen Beispieldokuments“ nachgewiesen wird und wo die Leistungsgrenze liegt?
Welche Preispositionen decken „Zusammenarbeit, Austausch und Lizenzmodell“ ab, und welche Annahmen sind noch offen?
Unterscheiden Sie bei „Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket“ zwischen Zulassung beziehungsweise Eignung, einzuhaltenden Mindestanforderungen und der Bewertung des Angebots. Eine veröffentlichte Gewichtung ist die Arbeitsgrundlage; der CPV-Code liefert keine Punkteverteilung. Ordnen Sie jede eigene Aussage der richtigen Anforderung zu und belegen Sie genau den versprochenen Leistungsumfang.
Wie sieht eine sinnvolle Vorbereitung praktisch aus?
Vom unklaren Bedarf zur begründeten Entscheidung
Eine Einrichtung erneuert Software für ihre Dokumentenarbeit.
Die Entscheidung
Ein vorhandenes Dokument wird einschließlich Rückgabeformat geprüft.
Was Sie daraus mitnehmen
Formatkompatibilität zeigt sich im gesamten Arbeitszyklus.
Übertragung auf „Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket“: Ersetzen Sie die Annahmen des Übungsfalls durch die tatsächlichen Angaben Ihres Verfahrens. Notieren Sie eine belegbare Stärke, einen offenen Umfangspunkt und eine Rückfrage. Der Übungsfall erklärt ein Vorgehen im Fachbereich; er ist kein dokumentierter Zuschlag und keine Aussage über Gewinnchancen.
Was ist für meine eigene Vorbereitung noch offen?
Ihre Notizen bleiben vorübergehend in diesem Browser-Tab. Der Download wird nur auf Ihren Klick erzeugt; es gibt keine Übermittlung oder Speicherung im Konto. Ohne JavaScript können Sie die Fragen abschreiben oder die Seite drucken.
Wie geht es von hier aus weiter?
Wenn Sie Leistungen anbieten
Ordnen Sie verfügbare Unterlagen zu „Datei- und Funktionskompatibilitätsmatrix“ und „Bearbeitung eines typischen Beispieldokuments“ den Angebotspositionen zu. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben und klären Sie sie über den vorgesehenen Rückfrageweg.
Wenn Sie einen Bedarf beschreiben
Überführen Sie „Arbeitsabläufe, Dateiformate und Nutzerrollen“ und „Zusammenarbeit, Austausch und Lizenzmodell“ in überprüfbare Angaben. Ordnen Sie Mengen, Zuständigkeit und gewünschtes Ergebnis der konkreten Position zu.
Passende Fachgebiete vertiefen
Mit diesem Code recherchieren und im Team weiterarbeiten
Die öffentliche Erklärung bleibt kostenlos. Gespeicherte Recherche, Nachweise und gemeinsame Angebotsarbeit stehen im geschützten Arbeitsbereich zur Verfügung. Der folgende Einstieg übergibt den CPV-Code; die endgültige Auswahl und Verfügbarkeit von Fundstellen prüfen Sie in der Recherche.
Woher stammen Einordnung und Orientierung?
- Europäische Union · CPV: Aufbau, Anwendung und Originalvokabular
Die deutschen und englischen Bezeichnungen, Prüfziffern und Elternbeziehungen stammen aus dem übernommenen amtlichen CPV-2008-Hauptvokabular.
- TED: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Offizielle Bezeichnungen und Aufbau des CPV-Hauptteils 2008; keine codebezogenen Eignungs-, Zulassungs- oder Zuschlagsanforderungen.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - GWB: Grundsätze öffentlicher Vergabe
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Ordnet den öffentlichen Beschaffungskontext ein; die konkrete Verfahrensgrundlage bleibt auftragsspezifisch.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - LfDI Baden-Württemberg: Auftragsverarbeitung
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Amtliche Orientierung zur Rollenabgrenzung und zur Beauftragung externer Datenverarbeitung.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - BSI: IT-Grundschutz-Kompendium, Ausgabe 2023
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Methodische Einordnung von Betrieb und Outsourcing anhand der Ausgabe 2023; geforderte Fassung und konkrete Nachweisreichweite zusätzlich prüfen.
Quellenprüfung: 2026-10-29
Die Fachbereichsfragen sind eine redaktionelle Orientierung von Vergabezone. Die Zuordnung zu deutschen Branchendossiers ist eine redaktionelle Navigationshilfe und keine amtliche Branchenklassifikation. Die geltenden Anforderungen und der zulässige Abgabeweg folgen den Originalunterlagen. Amtliche Quellenbezeichnungen bleiben erhalten; die europäische Klassifikation kann auch historische oder in Deutschland nur eingeschränkt einschlägige Gegenstände enthalten.