Wofür wird diese Leistung gebraucht?
Hochbauleistungen setzen einen definierten Plan- und Ausführungsstand voraus. Bauabschnitte, Nutzungsbedingungen und die Übergaben zwischen Gewerken beeinflussen Termine, Mengen und die spätere Abnahme des Gebäudes.
- Amtliche Bezeichnung
- Bau von Gebäuden für die Religionsausübung
- Englischer Suchbegriff
- Religious buildings construction work
- Fachlicher Zusammenhang
- Bauleistungen im Hochbau
- Genauigkeit des Codes
- Spezifischer Eintrag ohne weitere Unterbegriffe im übernommenen CPV-Baum
Für diesen konkreten Eintrag beginnt die Vorbereitung beim tatsächlichen Verwendungszweck. Schreiben Sie auf, was der Auftraggeber damit erreichen will, welche Menge oder Leistungseinheit gebraucht wird und woran die vertragsgemäße Erfüllung erkennbar wäre. Der Code hilft bei der Suche; die fachliche Beschreibung entscheidet über den tatsächlichen Umfang.
Was gehört dazu – und wo liegen die Grenzen?
- 45000000-7 · Bauarbeiten
- 45200000-9 · Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
- 45210000-2 · Bauleistungen im Hochbau
- 45212000-6 · Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
- 45212300-9 · Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
- 45212360-7 · Bau von Gebäuden für die Religionsausübung
Der übergeordnete Begriff „Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude“ ist weiter gefasst. Prüfen Sie, ob Ihre Suche mit „Bau von Gebäuden für die Religionsausübung“ ausreichend genau ist oder zusätzliche Begriffe aus derselben Fachgruppe braucht. Ein breiterer Code kann passende Fundstellen ergänzen; er belegt nicht, dass alle dort enthaltenen Leistungen Teil desselben Auftrags sind.
Begriffe auf derselben Ebene vergleichen
- 45212310-2Bauarbeiten für AusstellungsgebäudeNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 45212311-9Bau von KunstgalerienNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 45212312-6Bau von AusstellungszentrenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 45212313-3Bau von MuseenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 45212314-0Bau von historischen Monumenten oder GedächtnismalenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 45212320-5Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 45212321-2Bau von AuditorienNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 45212322-9Bau von TheaternNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
Die gemeinsame Überordnung erklärt den fachlichen Zusammenhang. Ob mehrere dieser Positionen in einem Los zusammengehören, ergibt sich erst aus der konkreten Ausschreibung.
Welche Anforderungen müssen vor dem Angebot klar sein?
Welche Pläne und Leistungsverzeichnisse bilden denselben verbindlichen Stand ab?
Welche Bauabschnitte, Zwischenzustände und Nutzungen sind einzuhalten?
Welche Vorleistungen und Übergaben anderer Gewerke werden vorausgesetzt?
Für „Bau von Gebäuden für die Religionsausübung“ halten Sie die Antwort zusammen mit der Fundstelle in der Leistungsbeschreibung fest. Offene Punkte werden zu einer konkreten Rückfrage: Welche Information fehlt, warum verändert sie Ihre Kalkulation und bis wann kann sie geklärt werden?
Die folgenden Prüffragen beziehen sich auf den Fachbereich „Bauleistungen im Hochbau“. Sie sind eine Vorbereitungshilfe. Verbindliche Mindestanforderungen, Termine und Formate entnehmen Sie dem jeweiligen Verfahren.
Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
- Ausführungs- und Schnittstellenplan
- Zeigen Sie die Reihenfolge der Arbeiten und notwendige Vorleistungen.
- Mengen- und Planstandsabgleich
- Ordnen Sie Ihre Kalkulation den verwendeten Zeichnungen und Positionen zu.
Legen Sie eine kleine Nachweismatrix an: geforderte Angabe, verantwortliche Person, vorhandener Beleg, Gültigkeit und offene Rückfrage. Eine CPV-Zuordnung ersetzt keinen geforderten Beleg. Reichen Sie Zertifikate oder Bescheinigungen nicht pauschal ein, sondern prüfen Sie, was die Unterlagen verlangen und in welcher Form gleichwertige Nachweise berücksichtigt werden.
Welche Schwierigkeiten sollten Sie früh erkennen?
Plan und Mengenbeschreibung widersprechen sich
Formulieren Sie eine konkrete Rückfrage mit Fundstellen, statt den günstigeren Stand stillschweigend anzunehmen.
Andere Gewerke verzögern den vorgesehenen Ablauf
Machen Sie Abhängigkeiten und erforderliche Übergabetermine erkennbar.
Übertragen Sie diese fachlichen Risiken auf „Bau von Gebäuden für die Religionsausübung“: Wo fehlen Mengen, Bestandsdaten, Zuständigkeiten oder eine eindeutige Abnahmeregel? Benennen Sie die Auswirkung auf Preis, Termine und Durchführbarkeit, bevor Sie eine unbelegte Annahme in Ihr Angebot übernehmen.
Wie lässt sich die Angebotsbewertung nachvollziehen?
Ist das Ausführungskonzept auf das tatsächliche Gebäude und seine Nutzung bezogen?
Sind Qualitätssicherung und Zwischenabnahmen nachvollziehbar geplant?
Wie werden Bauablauf, Personal und Kalkulationsgrundlagen zusammengeführt?
Unterscheiden Sie bei „Bau von Gebäuden für die Religionsausübung“ zwischen Zulassung beziehungsweise Eignung, einzuhaltenden Mindestanforderungen und der Bewertung des Angebots. Eine veröffentlichte Gewichtung ist die Arbeitsgrundlage; der CPV-Code liefert keine Punkteverteilung. Ordnen Sie jede eigene Aussage der richtigen Anforderung zu und belegen Sie genau den versprochenen Leistungsumfang.
Wie sieht eine sinnvolle Vorbereitung praktisch aus?
Vom unklaren Bedarf zur begründeten Entscheidung
Bei einem Erweiterungsbau müssen Teile des Bestands während der Arbeiten nutzbar bleiben.
Die Entscheidung
Das Bauunternehmen gliedert seine Ausführung in Abschnitte und benennt die dafür benötigten Freigaben.
Was Sie daraus mitnehmen
Ein belastbarer Bauablauf erklärt auch die Übergänge zwischen fertigen und weitergenutzten Bereichen.
Übertragung auf „Bau von Gebäuden für die Religionsausübung“: Ersetzen Sie die Annahmen des Übungsfalls durch die tatsächlichen Angaben Ihres Verfahrens. Notieren Sie eine belegbare Stärke, einen offenen Umfangspunkt und eine Rückfrage. Der Übungsfall erklärt ein Vorgehen im Fachbereich; er ist kein dokumentierter Zuschlag und keine Aussage über Gewinnchancen.
Was ist für meine eigene Vorbereitung noch offen?
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Wie geht es von hier aus weiter?
Wenn Sie Leistungen anbieten
Prüfen Sie die Anschlussstellen Ihrer Leistung ebenso sorgfältig wie die eigenen Ausführungspositionen.
Wenn Sie einen Bedarf beschreiben
Stimmen Sie Planstand, Bauabschnitte und weiterlaufende Nutzung gemeinsam ab.
Passende Fachgebiete vertiefen
Mit diesem Code recherchieren und im Team weiterarbeiten
Die öffentliche Erklärung bleibt kostenlos. Gespeicherte Recherche, Nachweise und gemeinsame Angebotsarbeit stehen im geschützten Arbeitsbereich zur Verfügung. Der folgende Einstieg übergibt den CPV-Code; die endgültige Auswahl und Verfügbarkeit von Fundstellen prüfen Sie in der Recherche.
Woher stammen Einordnung und Orientierung?
- Europäische Union · CPV: Aufbau, Anwendung und Originalvokabular
Die deutschen und englischen Bezeichnungen, Prüfziffern und Elternbeziehungen stammen aus dem übernommenen amtlichen CPV-2008-Hauptvokabular.
- Europäische Union · CPV-Hauptvokabular
Amtliche Begriffe und Hierarchie der Lieferungen, Bauarbeiten und Dienstleistungen. Die redaktionellen technischen Prüffragen sind keine zusätzlichen amtlichen CPV-Pflichten.
Quellenprüfung: 2026-10-28 - Bundesrecht: Baustellenverordnung
Koordination und Sicherheitsplanung im Rückbau; keine technische Abbruchanleitung.
Quellenprüfung: 2026-10-29
Die Fachbereichsfragen sind eine redaktionelle Orientierung von Vergabezone. Die Zuordnung zu deutschen Branchendossiers ist eine redaktionelle Navigationshilfe und keine amtliche Branchenklassifikation. Die geltenden Anforderungen und der zulässige Abgabeweg folgen den Originalunterlagen. Amtliche Quellenbezeichnungen bleiben erhalten; die europäische Klassifikation kann auch historische oder in Deutschland nur eingeschränkt einschlägige Gegenstände enthalten.