Wofür wird diese Leistung gebraucht?
Verwaltungen benötigen Büroausstattung und Verbrauchsmaterial passend zu vorhandenen Arbeitsplätzen und Geräten.
- Amtliche Bezeichnung
- Büroausstattung außer Möbeln
- Englischer Suchbegriff
- Office equipment except furniture
- Fachlicher Zusammenhang
- Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
- Genauigkeit des Codes
- Sammelbegriff mit 7 engeren Einträgen
Für diesen konkreten Eintrag beginnt die Vorbereitung beim tatsächlichen Verwendungszweck. Schreiben Sie auf, was der Auftraggeber damit erreichen will, welche Menge oder Leistungseinheit gebraucht wird und woran die vertragsgemäße Erfüllung erkennbar wäre. Der Code hilft bei der Suche; die fachliche Beschreibung entscheidet über den tatsächlichen Umfang.
Was gehört dazu – und wo liegen die Grenzen?
- 30000000-9 · Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- 30100000-0 · Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
- 30190000-7 · Diverse Maschinen, Einrichtungen und Zubehör
- 30191000-4 · Büroausstattung außer Möbeln
Der übergeordnete Begriff „Diverse Maschinen, Einrichtungen und Zubehör“ ist weiter gefasst. Prüfen Sie, ob Ihre Suche mit „Büroausstattung außer Möbeln“ ausreichend genau ist oder zusätzliche Begriffe aus derselben Fachgruppe braucht. Ein breiterer Code kann passende Fundstellen ergänzen; er belegt nicht, dass alle dort enthaltenen Leistungen Teil desselben Auftrags sind.
Welche konkreteren Optionen gibt es?
- 30191100-5RegistratureinrichtungenUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 30191200-6OverheadprojektorenUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
- 30191400-8ReißwölfeUnmittelbarer Unterbegriff in der amtlichen Hierarchie.
Begriffe auf derselben Ebene vergleichen
- 30192000-1BürobedarfNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 30193000-8Ordnungssysteme und ZubehörNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 30194000-5ZeichengeräteNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 30195000-2TafelnNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 30196000-9TerminplanerNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 30197000-6Kleinere BürobedarfsartikelNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 30198000-3LotteriemaschinenNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
- 30199000-0Bürobedarf aus Papier und andere ArtikelNachbarbegriff: Leistungsbeschreibung und tatsächliche Verwendung vergleichen.
Die gemeinsame Überordnung erklärt den fachlichen Zusammenhang. Ob mehrere dieser Positionen in einem Los zusammengehören, ergibt sich erst aus der konkreten Ausschreibung.
Welche Anforderungen müssen vor dem Angebot klar sein?
Welche konkreten Vorgaben gelten für „Artikelvariante, Funktion und Gerätebezug“?
Wie werden „Verpackungseinheit, Abruf und Nachbestellung“ in diesem Auftrag abgegrenzt?
Welche Liefer-, Übergabe- oder Abnahmeschritte gehören tatsächlich zur beschriebenen Position?
Für „Büroausstattung außer Möbeln“ halten Sie die Antwort zusammen mit der Fundstelle in der Leistungsbeschreibung fest. Offene Punkte werden zu einer konkreten Rückfrage: Welche Information fehlt, warum verändert sie Ihre Kalkulation und bis wann kann sie geklärt werden?
Die folgenden Prüffragen beziehen sich auf den Fachbereich „Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln“. Sie sind eine Vorbereitungshilfe. Verbindliche Mindestanforderungen, Termine und Formate entnehmen Sie dem jeweiligen Verfahren.
Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
- Eindeutige Artikel- und Kompatibilitätsliste
- Diese Unterlage kann helfen, Angaben zu „Artikelvariante, Funktion und Gerätebezug“ nachzuvollziehen. Welche Form tatsächlich verlangt wird, ergibt sich aus dem konkreten Verfahren.
- Muster oder Funktionsnachweis
- Daran lässt sich der angebotene Umfang zu „Verpackungseinheit, Abruf und Nachbestellung“ prüfen. Es handelt sich um ein Vorbereitungsbeispiel, nicht um eine allgemeine Pflicht für diesen CPV-Code.
Legen Sie eine kleine Nachweismatrix an: geforderte Angabe, verantwortliche Person, vorhandener Beleg, Gültigkeit und offene Rückfrage. Eine CPV-Zuordnung ersetzt keinen geforderten Beleg. Reichen Sie Zertifikate oder Bescheinigungen nicht pauschal ein, sondern prüfen Sie, was die Unterlagen verlangen und in welcher Form gleichwertige Nachweise berücksichtigt werden.
Welche Schwierigkeiten sollten Sie früh erkennen?
Bestell- und Preiseinheiten unterscheiden sich
Stück, Packung und Verbrauchsmenge sauber trennen.
Eine Artikelablösung unterbricht die Versorgung
Zulässige Ersatzartikel und Freigabeweg vereinbaren.
Übertragen Sie diese fachlichen Risiken auf „Büroausstattung außer Möbeln“: Wo fehlen Mengen, Bestandsdaten, Zuständigkeiten oder eine eindeutige Abnahmeregel? Benennen Sie die Auswirkung auf Preis, Termine und Durchführbarkeit, bevor Sie eine unbelegte Annahme in Ihr Angebot übernehmen.
Wie lässt sich die Angebotsbewertung nachvollziehen?
Wie belegt das Angebot die im Bedarf geforderten Punkte zu „Eindeutige Artikel- und Kompatibilitätsliste“?
Ist erkennbar, was mit „Muster oder Funktionsnachweis“ nachgewiesen wird und wo die Leistungsgrenze liegt?
Welche Preispositionen decken „Verpackungseinheit, Abruf und Nachbestellung“ ab, und welche Annahmen sind noch offen?
Unterscheiden Sie bei „Büroausstattung außer Möbeln“ zwischen Zulassung beziehungsweise Eignung, einzuhaltenden Mindestanforderungen und der Bewertung des Angebots. Eine veröffentlichte Gewichtung ist die Arbeitsgrundlage; der CPV-Code liefert keine Punkteverteilung. Ordnen Sie jede eigene Aussage der richtigen Anforderung zu und belegen Sie genau den versprochenen Leistungsumfang.
Wie sieht eine sinnvolle Vorbereitung praktisch aus?
Vom unklaren Bedarf zur begründeten Entscheidung
Eine Verwaltung bündelt laufenden Bürobedarf.
Die Entscheidung
Packungsgrößen und vorhandene Geräte werden je Artikel berücksichtigt.
Was Sie daraus mitnehmen
Ein klarer Artikelstamm verhindert teure Fehlbestellungen.
Übertragung auf „Büroausstattung außer Möbeln“: Ersetzen Sie die Annahmen des Übungsfalls durch die tatsächlichen Angaben Ihres Verfahrens. Notieren Sie eine belegbare Stärke, einen offenen Umfangspunkt und eine Rückfrage. Der Übungsfall erklärt ein Vorgehen im Fachbereich; er ist kein dokumentierter Zuschlag und keine Aussage über Gewinnchancen.
Was ist für meine eigene Vorbereitung noch offen?
Ihre Notizen bleiben vorübergehend in diesem Browser-Tab. Der Download wird nur auf Ihren Klick erzeugt; es gibt keine Übermittlung oder Speicherung im Konto. Ohne JavaScript können Sie die Fragen abschreiben oder die Seite drucken.
Wie geht es von hier aus weiter?
Wenn Sie Leistungen anbieten
Ordnen Sie verfügbare Unterlagen zu „Eindeutige Artikel- und Kompatibilitätsliste“ und „Muster oder Funktionsnachweis“ den Angebotspositionen zu. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben und klären Sie sie über den vorgesehenen Rückfrageweg.
Wenn Sie einen Bedarf beschreiben
Überführen Sie „Artikelvariante, Funktion und Gerätebezug“ und „Verpackungseinheit, Abruf und Nachbestellung“ in überprüfbare Angaben. Ordnen Sie Mengen, Zuständigkeit und gewünschtes Ergebnis der konkreten Position zu.
Passende Fachgebiete vertiefen
Mit diesem Code recherchieren und im Team weiterarbeiten
Die öffentliche Erklärung bleibt kostenlos. Gespeicherte Recherche, Nachweise und gemeinsame Angebotsarbeit stehen im geschützten Arbeitsbereich zur Verfügung. Der folgende Einstieg übergibt den CPV-Code; die endgültige Auswahl und Verfügbarkeit von Fundstellen prüfen Sie in der Recherche.
Woher stammen Einordnung und Orientierung?
- Europäische Union · CPV: Aufbau, Anwendung und Originalvokabular
Die deutschen und englischen Bezeichnungen, Prüfziffern und Elternbeziehungen stammen aus dem übernommenen amtlichen CPV-2008-Hauptvokabular.
- TED: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Offizielle Bezeichnungen und Aufbau des CPV-Hauptteils 2008; keine codebezogenen Eignungs-, Zulassungs- oder Zuschlagsanforderungen.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - GWB: Grundsätze öffentlicher Vergabe
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Ordnet den öffentlichen Beschaffungskontext ein; die konkrete Verfahrensgrundlage bleibt auftragsspezifisch.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - Umweltbundesamt: Beschaffungskriterien nach Produktgruppen
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Einstieg in produktbezogene Kriterien; geforderte Fassung und anerkannte Nachweise im Verfahren prüfen.
Quellenprüfung: 2026-10-29 - Zentrale Stelle Verpackungsregister: Registrierungsfragen
Unverändert aus dem bestehenden deutschen Branchendossier übernommen: Primärquelle zur Einordnung der Rollen innerhalb einer Verpackungs- und Vertriebskette.
Quellenprüfung: 2026-10-29
Die Fachbereichsfragen sind eine redaktionelle Orientierung von Vergabezone. Die Zuordnung zu deutschen Branchendossiers ist eine redaktionelle Navigationshilfe und keine amtliche Branchenklassifikation. Die geltenden Anforderungen und der zulässige Abgabeweg folgen den Originalunterlagen. Amtliche Quellenbezeichnungen bleiben erhalten; die europäische Klassifikation kann auch historische oder in Deutschland nur eingeschränkt einschlägige Gegenstände enthalten.